Häufige Fragen zur Rechnung

Ich habe Fragen zu meiner Rechnung. Was kann ich tun?

Bei Fragen zu Ihrer Rechnung nutzen Sie bitte unsere Rechungserklärung SECURA Ökostrom bzw. Rechnungserklärung SECURA Naturgas. Wenn Sie darüber hinaus Hilfe benötigen, nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf. Wir helfen Ihnen gerne persönlich weiter.

Wann erhalte ich meine Jahresschlussrechnung?

Eine Jahresschlussrechung wird in der Regel einmal pro Jahr erstellt. Der Abrechnungszeitraum muss nicht notwendigerweise mit dem Kalenderjahr (01.01.-31.12.) übereinstimmen. Nur für einige Kunden geht der Abrechnungszeitraum tatsächlich vom 1. Januar bis 31. Dezember, so dass zum Jahresbeginn die Jahresschlussrechnung verschickt wird. Werden Sie beispielsweise erstmals zu 1. Juni mit Strom oder Gas beliefert, erhalten Sie in der Regel Ihre Jahresschlussrechnung Ende Juli im Folgejahr.

Wann wird mein Zählerstand für die Rechnungserstellung abgelesen?

Sie erhalten von uns in der Regel einmal im Jahr die Aufforderung zur Ablesung Ihres Zählerstandes. Sollten Sie unser Kunden-Portal meine-SECURA nutzen, erhalten Sie eine E-Mail und können direkt im Portal Ihren Zählerstand eingeben. Sollten Sie eine Zählerstandskarte per Post erhalten, können Sie hier Ihren Zählerstand und das Ablesedatum eintragen. Die Karte kann kostenfrei an uns zurückgesendet werden. Sobald uns Ihr Zählerstand vorliegt, wird Ihre Jahresschlussrechnung erstellt und innerhalb von zwei bis drei Wochen versendet.

Kann ich eine Zwischenrechnung erhalten?

Ja, eine Zwischenrechnung können Sie erhalten. Aufgrund des erhöhten Verwaltungsaufwands berechnen wir Ihnen für jede gewünschte Zwischenrechnung 15 EUR.

Wie errechnet sich meine Abschlagshöhe?

Die Höhe der monatlichen Strom- bzw. Gasabschläge errechnet sich auf Basis des Vorjahresverbrauchs. Hierzu orientieren wir uns an den Werten, die uns im Regelfall der örtliche Verteilnetzbetreiber anhand der ihm vorliegenden Verbrauchsdaten für Ihren Anschluss übermittelt hat. Zur Berechung der Abschläge ziehen wir Ihren Strompreis und Ihren Vorjahresverbrauch heran, ermitteln die Jahreskosten und verteilen diese auf 12 Monate. Ziel dieser Abschlagsberechnung ist es, dass Ihre gesamten Stromkosten durch die monatlichen Abschläge gedeckt werden und es bei der Jahresschlussrechnung möglichst zu keinen Nachzahlungen kommt.

Wann wird die erste monatliche Abschlagsrate fällig?

Die erste Abschlagsrate wird zum Beginn des zweiten Versorgungsmonats fällig. Sofern wir eine Einzugsermächtigung von Ihnen haben, werden wir den Abschlag von Ihrem Bankkonto abbuchen. Falls Sie die Abschläge überweisen, bitten wir Sie die Überweisung unter Angabe Ihrer Kundenummer durchzuführen. Unser Tipp: Nutzen Sie das bequeme Lastschriftverfahren!

Kann ich meine Abschläge anpassen lassen?

Wenn sich herausstellt, dass Ihre monatlichen Abschläge nicht Ihrem tatsächlichen Verbrauchsverhalten entsprechen, können Sie Ihren Abschlag anpassen lassen. Möchten Sie Ihren Abschlag ändern, bitten wir Sie, mit uns Kontakt aufzunehmen. Wir helfen Ihnen gerne persönlich weiter.
Unser Tipp: Sie können Ihre Abschläge auch einfach und bequem selbst über unser Kunden-Portal meine-SECURA über die Funktion „Abschlag planen“ anpassen.

Mein Vertrag ist schon beendet, ich habe dennoch eine Rechnung für meinen Abschlag erhalten.

Die Abschläge von SECURA Energie werden monatlich für den vergangenen Liefermonat berechnet. Somit wird ein Monat nach dem Lieferende der letzte fällige Abschlag eingezogen.

Was ist mein Vertragskonto?

Bei Ihrem Vertragskonto handelt es sich um Ihre Kundennummer. Dieses beginnt mit einer „2“ und hat acht Stellen.

Warum habe ich eine neue Kundennummer?

Durch eine Systemumstellung ist es aus technischen Gründen zu einigen Änderungen gekommen, u. a. der Zuteilung neuer Kundennummern. Hierbei handelt es sich um Ihr Vertragskonto. Die bisherigen Kundennummern konnten aus technischen Gründen nicht in das neue System übernommen werden. Bitte verwenden Sie ab sofort ausschließlich Ihr Vertragskonto in der Kommunikation mit uns.

Ändert sich durch die Systemumstellung etwas?

Durch die Systemumstellung ändert sich an Ihrem Vertrag nichts. Die Umstellung betrifft nur die Datensysteme. Sie hat keinerlei Einfluss auf Ihre Energieversorgung.

Welcher Verwendungszweck ist bei einer Überweisung anzugeben?

Wenn Sie fällige Beträge überweisen, geben Sie im Verwendungszweck bitte immer Ihr Vertragskonto ohne Leer- und Sonderzeichen an. So wird Ihre Zahlung schneller zugeordnet.

Aus welchen Bestandteilen besteht mein Strom-/ Gaspreis bei SECURA Energie?

Sowohl Ihr Strom- als auch Ihr Gaspreis bestehen jeweils aus einem jährlichen Servicepreis und dem Arbeitspreis pro kWh. Der Arbeitspreis deckt die Kosten für den verbrauchten Strom bzw. das verbrauchte Gas in Cent pro Kilowattstunde (kWh). Der Servicepreis ist ein von der verbrauchten Strom-/ Gasmenge unabhängiger Preisbestandteil. Er beinhaltet u. a. die Aufwendungen für Leistungsbereitstellung, Abrechnung und Zählermiete.

Welche Steuern und Abgaben sind im Bruttopreis bei Strom und Gas enthalten?

Im heutigen Strompreis eines Haushaltskunden sind u. a. folgende Steuern und Abgaben enthalten: Mehrwertsteuer, Stromsteuer, Konzessionsabgabe, Abgaben nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz und Abgaben nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz. Ca. 40 Prozent des Strompreises für eine Kilowattstunde sind staatlich bedingt. Die steuerliche Belastung liegt bei Erdgas nicht ganz so hoch wie bei Strom. Dennoch beträgt auch Sie knapp 30 Prozent. Sie enthält u. a. die Mehrwertsteuer,die Erdgassteuer, Konzessionsabgaben sowie die anteilige Förderabgabe.

Was ist eine Akontozahlung?

Bei einer Akontozahlung handelt es sich um eine geleistete Zahlung, der keine offene Forderung gegenübersteht. Diese wird mit zukünftigen Forderungen verrechnet.

Was ist eine Akontoauszahlung?

Bei einer Akontoauszahlung handelt es sich um die Auszahlung eines Betrages, der aus einer Überzahlung Ihres Kontos resultiert, wenn keine offene Forderungen mehr bestehen.

Warum sollte ich eine Bankeinzugsermächtigung erteilen?

Die Bezahlung per Bankeinzug ist für Sie sicher und bequem. Sie verpassen keinen Zahlungstermin, haben keine Schreibarbeiten sowie Portokosten und ein evt. Guthaben aus der Jahresverbrauchsabrechnung wird zur Fälligkeit automatisch an Sie überwiesen. Sie möchten es sich künftig auch einfach und bequem machen? Nutzen Sie das bequeme Lastschriftverfahren!
Unser Tipp: Sie können uns Ihre Einzugsermächtigung auch einfach und bequem über unser Kunden-Portal meine-SECURA über die Funktion „Bankeinzug“ erteilen.

Ich habe in meiner Verbrauchsabrechnung den Hinweis erhalten, dass noch eine Forderung, bzw. eine Gutschrift besteht. Was bedeutet das?

Gutschriften oder Forderungen werden immer in der Rechnung ausgewiesen, für die sie erstellt wurden. Stammt eine Gutschrift oder eine Forderung aus einer vorausgegangenen Verbrauchsabrechnung, wird diese nicht innerhalb der aktuellen Verbrauchsabrechnung mit verrechnet. Somit kann es sein, dass auf einer Rechnung sowohl eine aktuelle Forderung als auch ein Guthaben, bzw. eine Forderung aus einer älteren Rechnung ausgewiesen werden. Wenn Sie eine offene Forderung, die aus einer vorangegangenen Rechnung stammt, überweisen, geben Sie im Verwendungszweck bitte immer Ihr Vertragskonto ohne Leer- und Sonderzeichen an.

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