Häufige Fragen zur Zählerablesung
Wann wird mein Zählerstand für die Rechnungserstellung abgelesen?
Sie erhalten von uns in der Regel einmal im Jahr die Aufforderung zur Ablesung Ihres Zählerstandes. Sollten Sie unser Kunden-Portal meine-SECURA nutzen, erhalten Sie eine E-Mail und können direkt über den in der E-Mail enthaltenen Link Ihren Zählerstand eingeben. Sollten Sie eine Zählerstandskarte per Post erhalten, können Sie Ihren Zählerstand und das Ablesedatum eintragen. Die Karte kann kostenfrei an uns zurückgesendet werden. Sobald uns Ihr Zählerstand vorliegt, wird Ihre Jahresschlussrechnung erstellt.
Wo befindet sich mein Strom- und Gaszähler?
Sie finden Ihren Strom- und Gaszähler in der Regel in einem Zählerschrank im Keller oder im Treppenhaus Ihres Hauses.
Wo finde ich meine Zählernummer?
Die Zählernummer steht direkt unter dem Zählwerk auf der Frontseite des Zählers. Sie finden Ihre Zählernummer ebenfalls auf Ihrer Strom- und Gasrechnung.
Muss ich bei Preisänderungen meine Zählerstände angeben?
Es ist grundsätzlich nicht erforderlich, dass Sie bei Preisänderungen Ihren Zählerstand selber ablesen und uns mitteilen.
Kann ich Ihnen unaufgefordert meinen Zählerstand zusenden?
Gerne können Sie uns einen Zählerstand per E-Mail zusenden. Wir werden diesen in unseren Systemen entsprechend hinterlegen. Eine sofortige Rechnungserstellung erfolgt dadurch jedoch nicht.
Ich habe Ihnen meinen Zählerstand mitgeteilt, aber keine Abrechnung erhalten.
Sie erhalten von uns in der Regel einmal im Jahr die Aufforderung zur Ablesung Ihres Zählerstandes. Sobald uns Ihr Zählerstand vorliegt, werden wir Ihre Jahresschlussrechnung erstellen. Falls Sie uns unaufgefordert einen Zählerstand zusenden, werden wir diesen in unseren Systemen entsprechend hinterlegen. Eine sofortige Rechnungserstellung erfolgt dadurch jedoch nicht.
Muss ich Ihnen für meine Schlussrechnung einen Zählerstand mitteilen?
Es ist nicht notwendig, dass Sie uns Ihren Schlusszählerstand mitteilen! Wir erhalten den Schlusszählerstand automatisch von Ihrem zuständigen Netzbetreiber und erstellen im Anschluss die Endabrechnung.
Muss ich Ihnen bei einem Umzug einen Zählerstand mitteilen?
Es ist nicht notwendig, dass Sie uns Ihren Schlusszählerstand bei einem Umzug mitteilen! Wir erhalten den Schlusszählerstand automatisch von Ihrem zuständigen Netzbetreiber und erstellen im Anschluss die Endabrechnung.
meine-SECURA
Nutzen Sie unser Kunden-Portal meine-SECURA für die bequeme Verwaltung Ihrer Daten unabhängig von Service- und Öffnungszeiten und werden Sie zu Ihrem eigenen Kundenmanager.
Mehr erfahrenE-Mail Newsletter
Unser Newsletter unterstützt Sie vierteljährlich mit wertvollen Tipps und Informationen rund um Ihre Energie- versorgung und bietet Ihnen attraktive Gutscheine und tolle Gewinne!
Jetzt anmeldenENERGIESPAR-SHOP
Im SECURA Energiespar-Shop finden Sie clevere Produktideen rund ums Energiesparen im Haushalt!
ZUM SHOP





